Pflegeantrag stellen

Pflegeantrag stellen

Hier erfahren Sie, wie Sie bei der Pflegeversicherung die Pflege für sich oder Ihren Angehörigen beantragen und was vor der Aufnahme bei uns zu erledigen ist.

Pflege beantragen

Personen, die pflegebedürftig sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Die Höhe der Unterstützung hängt dabei von der Pflegebedürftigkeit ab. Wenden Sie sich an die zuständige Krankenkasse, wenn Sie für sich oder für Ihren Angehörigen finanzielle Leistungen für die Pflege beantragen möchten. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) stellt die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers fest und stuft diese in einen von fünf Pflegegraden ein.

Welche Pflegegrade es gibt

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Welche Kriterien für die Einstufung in einen Pflegegrad entscheidend sind

Die Kriterien für die Einstufung in einen Pflegegrad, orientieren sich daran, wie selbstständig der Antragsteller seinen Alltag bewältigen kann und bei welchen Verrichtungen und in welchem Ausmaß er Unterstützung und Hilfe braucht. Entscheidend sind dabei die folgenden sechs Lebensbereiche:

  • Mobilität, z.B. Fortbewegung in der Wohnung oder außerhalb des Haus
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, z.B. Orientierung, Erkennen von Personen
  • Verhaltensweisen und psychische Probleme, z.B. Depressionen
  • Selbstversorgung, z.B. sich selbstständige Körperpflege, essen und trinken
  • Krankheitsbedingte Anforderungen bewältigen, z.B. Medikamente selbstständig einnehmen
  • Alltagsleben und soziale Kontakte gestalten, z.B. eigenständige Planung des Tagesablaufs

Pflegegrad beantragen

  1. Antrag bei der Pflegekasse: Von Ihrer Krankenversicherung erhalten Sie ein Antragsformular für einen Pflegegrad. Füllen Sie diesen aus und senden Sie den Antrag zusammen mit Unterlagen, die den Pflegebedarf belegen, zurück (z.B. Arztbriefe, Befunde).
     
  2. Begutachtung durch den MDK: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit einem Pflegegutachten: Ärzte oder Pflegekräfte des MDK besuchen Sie oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zuhause, hier wird insbesondere die Selbstständigkeit des Betroffenen beurteilt.
     
  3. Der MDK übergibt das Pflegegutachten an die Pflegekasse. Diese entscheidet auf dieser Grundlage über die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad. Das Ergebnis erhalten Sie per Brief von der Pflegekasse. Wenn der Pflegebedarf nicht mindestens für den Pflegegrad 1 ausreicht, stellt der MDK keine Pflegebedürftigkeit fest. Der Betroffene hat dann keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
     
  4. Widerspruch einlegen: Wenn Sie mit der Pflegeeinstufung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Begründen Sie den Widerspruch, indem Sie genau schildern, warum der Pflegegrad zu niedrig ist.
     

Mehr über die Pflegegrade lesen Sie auf mediclin.de unter Wie Sie einen Pflegegrad beantragen.

Zulassung als Pflegeeinrichtung

Nur gut ausgebildete und engagierte Fachkräfte gewährleisten eine gute Pflege. Daher lässt die Pflegeversicherung nur Pflegeeinrichtungen zu, bei denen ausreichend gut ausgebildete Pflegefachkäfte, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger beschäftigt sind. Die MEDICLIN Seniorenresidenz Auf dem Bellem ist eine von der Pflegeversicherung zugelassene Pflegeeinrichtung.

Pflegegrad beantragen

Im Video sehen Sie, wie Sie einen Pflegegrad beantragen können, was die sechs Kriterien sind, nach denen der Medizinische Dienst den Pflegegrad beurteilt und welche Pflegegrade es gibt.

Pflegearten in unserem Haus

Die MEDICLIN Seniorenresidenz Auf dem Bellem bietet folgende Pflegearten an:

  • Vollstationäre Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege

Vollstationäre Pflege

Bei einer vollstationären Pflege verlegen Sie oder Ihr Angehöriger seinen Wohnsitz auf unbegrenzte Zeit zu uns in die MEDICLIN Seniorenresidenz Auf dem Bellem um. Selbstverständlich können Sie sich vor Ort persönlich einen ersten Eindruck von unserem Haus verschaffen. Vereinbaren Sie dafür doch einfach einen Termin. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist für Menschen gedacht, die nur für eine begrenzte Zeit Unterstützung und Pflege benötigen, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Sobald Sie wieder für sich selbst sorgen können, kehren Sie in Ihr Zuhause zurück. Manche Pflegebedürftige nutzen die Kurzzeitpflege auch als sogenanntes Probewohnen, um unser Haus besser kennenzulernen, bevor sie in vollstationäre Pflege zu uns kommen. Die Pflegeversicherungen übernehmen bis zu acht Wochen im Jahr die pflegebedingten Aufwendungen für die Kurzzeitpflege mit einem Pauschalbetrag von 1612 Euro. Investitionskosten, Kosten für die Unterkunft und Verpflegung zahlt der Bewohner. Die Pauschale für die Pflege ist umso schneller aufgebraucht, je höher der Pflegegrad ist. Das liegt an dem unterschiedlichen Pflegesatz je nach Pflegegrad. So ist zum Beispiel der Maximalbetrag in Höhe von 1612 Euro bei Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2 erst nach 30 Tagen, bei Pflegegrad 5 bereits nach 17 Tagen aufgebraucht.

Verhinderungspflege

Unter Verhinderungspflege oder Überbrückungspflege versteht man die Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die übliche Pflegeperson verhindert, beispielsweise krank oder in Urlaub, ist. Eine Verhinderungspflege können Sie für 42 Tage in Anspruch nehmen. Wenn dieser zeitliche Rahmen nicht ausgeschöpft wird, kann mit den restlichen Tagen die Dauer einer Kurzzeitpflege verlängert werden. Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.

Wie Sie sich oder Ihren Angehörigen bei uns anmelden

Zur Anmeldung bei uns nehmen Sie bitte zuerst telefonisch Kontakt zu uns auf. Den Anmeldebogen füllen wir telefonisch mit Ihnen oder mit Ihren Angehörigen aus. Wenn aktuell kein Platz bei uns frei ist, nehmen wir Sie in unsere Warteliste auf und melden uns, sobald es ein Zimmer für Sie oder Ihren Angehörigen gibt.

Vor Ihrem Einzug in die MEDICLIN Seniorenresidenz Auf dem Bellem schließen wir mit Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter einen Heimvertrag ab, der alle wichtigen Punkte zu Ihrem Aufenthalt bei uns regelt. Den Heimvertrag für die vollstationäre Pflege und einen Vertrag für Kurzzeitpflege können Sie hier herunterladen.

Kosten für einen Heimaufenthalt

Die Kosten für einen Heimaufenthalt richten sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Zusätzlich zu den Kosten, die die Pflegeversicherung übernimmt, müssen die Bewohner einen Eigenanteil finanzieren. Im Bedarfsfall kann auch das Sozialamt ein Teil der Kosten übernehmen.

Finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse

Die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse hängt vom Pflegegrad und der Pflegeart ab, z. B. häusliche Pflege, teilstationäre Pflege, stationäre Pflege, Kurzzeitpflege. Bei einer vollstationären Pflege in einer Pflegeeinrichtung gelten derzeit folgende monatliche Pauschalen je Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Ihr Eigenanteil

Die tatsächlichen Kosten des Aufenthalts in der MEDICLIN Seniorenresidenz Auf dem Bellem werden durch die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse nicht gedeckt. Daher müssen unsere Bewohner einen Eigenanteil übernehmen, der derzeit bei uns in der MEDICLIN Seniorenresidenz Auf dem Bellem auch abhängig vom Pflegegrad ist. Eine aktuelle und detaillierte Aufstellung der Heimentgelte  können Sie hier herunterladen. Wenn Sie den Eigenanteil nicht vollständig aufbringen können, besteht die Möglichkeit, Pflegewohngeld oder Sozialhilfe zu beantragen.

Enthaltene Leistungen

Neben der fachgerechten Pflege, der medizinischen Behandlungspflege, den Hauswirtschaftsleistungen und der Verpflegung sind im Heimentgelt noch zahlreiche weitere Leistungen enthalten, wie:

  • Planung und Organisation
  • 24-Stunden-Rufbereitschaft
  • Beratung bei persönlichen Problemen
  • Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten
  • anregende gemeinsame Aktivität
  • körperliches und geistiges Training

Mehr über unsere Leistungen im Einzelnen sowie unser Pflegeleitbild finden Sie unter Unsere Leistungen.

Dringender Pflegebedarf ohne Pflegegrad – Was tun?

In Fällen dringenden Pflegebedarfs, wenn Sie oder Ihr Angehöriger nicht warten können, bis der Pflegegrad bestimmt ist, müssen Sie die Gesamtkosten (Eigenanteil und Kassenanteil) für den Heimaufenthalt zunächst selbst bezahlen. Sobald der Pflegegrad genehmigt ist, erstattet Ihnen die Pflegekasse die entsprechenden Auslagen. Dann gilt der Pflegesatz „kein Pflegegrad“. Falls Sie die Gesamtkosten nicht aufbringen können, können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen. Wird diesem stattgegeben geht das Sozialamt in Vorleistung und rechnet dann bei Bewilligung des Pflegeantrags direkt mit der Pflegekasse ab. Wird rückwirkend ein Pflegegrad bewilligt, benötigen wir eine Kopie des Bescheides. Die Rechnungen passen wir dem tatsächlichen Pflegegrad an. Den Kassenanteil rechnen wir direkt mit der Kasse ab. Überzahlte Beträge erstatten wir. Falls Sie Sozialhilfe beantragt haben, und diese genehmigt und bezahlt wurde, erstatten wir auch die Überbezahlung – in diesem Fall an denjenigen, der die Beträge bezahlt hat.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Um Ihnen, als pflegenden Angehörigen, die Möglichkeit zu geben, in Urlaub zu fahren oder Sie im Krankheitsfall zu entlasten, haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen. Wir beraten Sie gerne individuell!

Wie Sie uns kontaktieren können

Sabrina Messina

Sabrina Messina

Heimleitung

MEDICLIN Seniorenresidenz Auf dem Bellem

Kristina Sommer

Kristina Sommer

Pflegedienstleitung

MEDICLIN Seniorenresidenz Auf dem Bellem